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   OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06   

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https://dejure.org/2006,33370
OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,33370)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23.08.2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,33370)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 23. August 2006 - 1 Verg 8/06 (https://dejure.org/2006,33370)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Tätigkeit eines Bevollmächtigten als notwendige Auslagen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachprüfungsantrag zurückgenommen: Wer muss die Kosten der VK tragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 15/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Zurücknahme des

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
    Die Antragstellerin hat in entsprechender Anwendung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO neben den Verfahrenskosten die im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen des Antragsgegners und der Beigeladenen zu tragen (BGH v. 25.10.2005 - X ZB 15/05 in juris).
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
    Dafür spricht insbesondere, daß der Landesgesetzgeber auch die jüngste, am 1. November 2003 in Kraft getretene Änderung des AGVwGO nicht zum Anlaß genommen hat, die Erstattungsfähigkeit von Auslagen anderer Beteiligter zu regeln, obwohl seit langem bekannt ist daß die geltende Regelung - die im übrigen hinsichtlich der Beigeladenen § 80 Abs. 1 VwVfG entspricht (siehe dazu BGH v. 25.10.2005 - X ZB 26/05 in juris) - nicht unumstritten ist (vgl. Oster a.a.O.; Senatsbeschl v. 8. Juni 2006 a.a.O.).
  • OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05

    Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
    a) Gemäß § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO-RP (zur Anwendbarkeit landesrechtlicher Kostenvorschriften bei Rücknahme des Nachprüfungsantrages siehe OLG München v. 06.02.2006 - Verg 23/05 in juris) hat die Antragstellerin nach billigem Ermessen die der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten, weil ihr Nachprüfungsantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest wegen Unvollständigkeit ihres Teilnahmeantrags erfolglos geblieben wäre.
  • BayObLG, 11.05.2004 - Verg 3/04

    Kostenentscheidung und Entscheidung über die Erstattung von Aufwendungen eines

    Auszug aus OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
    Die Antragstellerin, die gegen den ihren Nachprüfungsantrag vom 18. Mai 2006 zurückweisenden Beschluß der Vergabekammer Rheinland-Pfalz vom 28. Juni 2006 form- und fristgerecht sofortige Beschwerde eingelegt hatte, hat in der heutigen mündlichen Verhandlung den Nachprüfungsantrag und das Rechtsmittel mit Zustimmung der Antragsgegnerin - einer Einwilligung der Beigeladenen bedurfte es nicht (BayObLG v. 11.05.2004 - Verg 3/04 in juris) - zurückgenommen.
  • VK Rheinland-Pfalz, 11.12.2008 - VK 38/08

    Baukonzession: Wann liegt eine Bauverpflichtung vor?

    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war auf Seite der Vergabestelle ausnahmsweise notwendig, da im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens primär Zulässigkeitsfragen streitgegenständig waren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
  • VK Rheinland-Pfalz, 03.06.2013 - VK 2-10/13

    Prüfungsmaßstab für die Erkennbarkeit eines Vergaberechtsverstoßes?

    Diese grundsätzlichen Erwägungen vorausgeschickt, war die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die der Antragsgegnerinnen vorliegend ausnahmsweise notwendig, da im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens primär Zulässigkeitsfragen verfahrensgegenständig waren (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
  • VK Rheinland-Pfalz, 03.04.2007 - VK 3/07

    Ungültiger Nachweis = fehlender Nachweis!

    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Vergabestelle notwendig, da nicht einfach gelagerte Fragen zur Angebotswertung und zur Rügeobliegenheit (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006, 1 Verg 8/06) im Nachprüfungsverfahren streitgegenständlich waren.
  • VK Rheinland-Pfalz, 21.07.2009 - VK 1-41/09

    Kostenerstattung nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Bleibt der Anwendungsbereich landesrechtlicher Spezialregelungen eröffnet, so kann im Falle einer Antragsrücknahme auch die rheinland-pfälzische Sonderregelung des § 19 Abs. 1 Satz 5 AGVwGO für die Kostenerstattung im Vergabekammerverfahren herangezogen werden (vgl. auch OLG Koblenz, Beschl. v. 15.08.2006, 1 Verg 7/06; Beschl. v. 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
  • VK Rheinland-Pfalz, 25.06.2007 - VK 22/07

    Sachverständiger darf Wertungsentscheidung nicht selbst treffen!

    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war für die Vergabestelle notwendig, da nicht einfach gelagerte Fragen zur Angebotswertung und Zulässigkeitsfragen (Rügeobliegenheit) im Nachprüfungsverfahren streitgegenständig waren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006, 1 Verg. 8/06).
  • VK Rheinland-Pfalz, 07.05.2007 - VK 10/07

    Keine europaweite Ausschreibung: Ausschreibung aufzuheben!

    Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten war auf Seiten der Vergabestelle ausnahmsweise notwendig, da im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens primär Zulässigkeitsfragen streitgegenständlich waren (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 23.08.2006, 1 Verg 8/06).
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